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Zurück zur ÜbersichtJahressteuergesetz 2020: Vereinfachter Spendennachweis bis 300 Euro möglich
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich ist, wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 nunmehr von 200 Euro auf 300 Euro angehoben. D. h. für Spenden, die diesen Betrag nicht übersteigen, genügt dem Finanzamt die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts, z. B. der Kontoauszug, der Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Sarah S. Michelis
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Dipl. - Betriebswirtin (FH)
KMU Fachberaterin für Existenzgründung
Mediatorin • Coach • Autorin
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Letzte Änderung: 24.02.2020 © Anwalts- und Steuerkanzlei Michelis 2020